|
Der
Antragsteller muss Mitglied im Österreichischen Dobermannklub
(ÖDK) sein.
Es
zählen nur
die Bewertungen von Österr. Ausstellungen mit mind. CACA-Vergabe.
Der Titel wird
auf Antrag des Besitzers verliehen. Errechnung für die
Titelvergabe erfolgt nach eingegangenen
Anträgen. Antragsfrist ist der 31.01. des Folgejahres.
Der Titel ÖDK Jahresklubchampion berechtigt nicht zur Meldung in
der Championklasse.
|