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WISSENSWERTES RUND UM ZUCHT UND EINZELEINTRAGUNGEN
Deckmeldungen:
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Vor der geplanten Belegung ist
rechtzeitig Meldung an den HZW zu machen (rechtzeitig = mindestens 4 Wochen
vorher, spätestens 1. Tag der Läufigkeit).
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Für die Deckmeldungen sind ausnahmslos
nur die aktuellen Formulare des ÖKV zu verwenden.
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Nach erfolgter Belegung ist die komplett
ausgefüllte Deckmeldung, mit allen notwendigen Kopien des Rüden(Ahnentafel,
Ausstellung, Leistung, ZTP, HD, Augen, DNA) innerhalb von 10 Tagen an dem HZW zu senden.
Wurfmeldungen:
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Die komplett ausgefüllte Wurfmeldung ist
innerhalb von 10 Tagen nach Geburt der Welpen mit allen notwendigen Dokumenten
(original Ahnentafel der Mutterhündin, Zwingerkarte, Chipnummern, sowie
Kopien von Ausstellung, Leistung, ZTP, HD, Augen, DNA) dem HZW zu übermitteln.
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Sofort nach Einlangen der Wurfmeldung
werden die jeweils anfallenden Gebühren vorgeschrieben und sollten im
Interesse des Züchters schnellstmöglich eingezahlt werden, die notwendigen
Daten werden vom HZW übermitteln. Sollte nach sieben Wochen keine Zahlung
eingelangt sein, gibt es keine Welpenvermittlung durch den HZW und der
Homepage.
Wurfabnahmen:
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Die neuen Wurfabnahme Protokolle
werden bereits vorausgefüllt den jeweiligen Regionalzuchtwarten
rechtzeitig vom HZW übermittelt. Die Erstkontrolle findet in der ersten Woche
statt. Die Wurfabnahme wird erst durchgeführt, wenn die anfallenden Gebühren
einbezahlt wurden, frühestens aber erst in der siebenten Lebenswoche. Die
Reisespesen müssen direkt bei der Kontrolle ausbezahlt werden.
Sonstiges:
Bei Unklarheiten bitte
gleich Kontakt mit dem HZW aufnehmen ! Vieles kann in einem netten persönlichen
Gespräch gleich geklärt werden.
Auch ich als HZW werde
mich nicht scheuen, Sie, liebe Züchter, ab und an zu kontaktieren, sollte mir
irgendetwas nicht ganz klar sein.
WICHTIG BEI
EINZELEINTRAGUNGEN !!
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Original – Ahnentafel des einzutragenden Hundes
einsenden !
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Auf das Vorhandensein des Export – Pedigree
achten (bei Hunden aus Nicht – EU – Ländern) !
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Sollte der Besitzer des Hundes nicht Mitglied
einer ÖDK – Ortsgruppe sein, kommt ein erhöhter Gebührensatz zur Anwendung !
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Bei Ahnentafeln, welche nicht von einem FCI –
anerkannten Dachverband ausgestellt sind, oder bei Hunden ohne
Abstammungsnachweis, erfolgt unbeschadet weiterer, im Einzelnen festgelegten
Eintragungsvoraussetzungen, ausnahmslos eine Eintragung ins Register des ÖHZB.
In solchen Fällen bitte weitere Vorgangsweise mit dem HZW absprechen !
Mit freundlichen Grüßen
Roland Reisinger
Hauptzuchtwart |