WISSENSWERTES RUND UM ZUCHT UND EINZELEINTRAGUNGEN

Deckmeldungen:

  • Vor der geplanten Belegung ist rechtzeitig Meldung an den HZW zu machen (rechtzeitig = mindestens 4 Wochen vorher, spätestens 1. Tag der Läufigkeit).

  • Für die Deckmeldungen sind ausnahmslos nur die aktuellen Formulare des ÖKV zu verwenden.

  • Nach erfolgter Belegung ist die komplett ausgefüllte Deckmeldung, mit allen notwendigen Kopien des Rüden(Ahnentafel, Ausstellung, Leistung, ZTP, HD, Augen, DNA) innerhalb von 10 Tagen an dem  HZW zu senden.

 Wurfmeldungen:

  • Die komplett ausgefüllte Wurfmeldung ist innerhalb von 10 Tagen nach Geburt der Welpen mit allen notwendigen Dokumenten (original Ahnentafel der Mutterhündin, Zwingerkarte, Chipnummern, sowie Kopien von Ausstellung, Leistung, ZTP, HD, Augen, DNA) dem HZW zu übermitteln.

  • Sofort nach Einlangen der Wurfmeldung werden die jeweils anfallenden Gebühren vorgeschrieben und sollten im Interesse des Züchters schnellstmöglich eingezahlt werden, die notwendigen Daten werden vom HZW übermitteln. Sollte nach sieben Wochen keine Zahlung eingelangt sein, gibt es keine Welpenvermittlung durch den HZW und der Homepage.

 Wurfabnahmen:

  • Die neuen Wurfabnahme Protokolle werden bereits vorausgefüllt den jeweiligen Regionalzuchtwarten rechtzeitig vom HZW übermittelt. Die Erstkontrolle findet in der ersten Woche statt. Die Wurfabnahme wird erst durchgeführt, wenn die anfallenden Gebühren einbezahlt wurden, frühestens aber erst in der siebenten Lebenswoche. Die Reisespesen müssen direkt bei der Kontrolle ausbezahlt werden.

  Sonstiges:

Bei Unklarheiten bitte gleich Kontakt mit dem HZW aufnehmen ! Vieles kann in einem netten persönlichen Gespräch gleich geklärt werden.

Auch ich als HZW werde mich nicht scheuen, Sie, liebe Züchter, ab und an zu kontaktieren, sollte mir irgendetwas nicht ganz klar sein.

WICHTIG BEI EINZELEINTRAGUNGEN !!

·        Original – Ahnentafel des einzutragenden Hundes einsenden !

·        Auf das Vorhandensein des Export – Pedigree achten (bei Hunden aus Nicht – EU – Ländern) !

·        Sollte der Besitzer des Hundes nicht Mitglied einer ÖDK – Ortsgruppe sein, kommt ein erhöhter Gebührensatz zur Anwendung !

·        Bei Ahnentafeln, welche nicht von einem FCI – anerkannten Dachverband ausgestellt sind, oder bei Hunden ohne Abstammungsnachweis, erfolgt unbeschadet weiterer, im Einzelnen festgelegten Eintragungsvoraussetzungen, ausnahmslos eine Eintragung ins Register des ÖHZB. In solchen Fällen bitte weitere Vorgangsweise mit dem HZW absprechen !

Mit freundlichen Grüßen

Roland Reisinger

Hauptzuchtwart

 

 

 

 
     
     
 

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